E-Commerce, Recht & Technik

EU-Gewährleistungshinweis und GARAN-Label ab 2026

Ab dem 27. September 2026 werden neue EU-Vorgaben rund um den gesetzlichen Gewährleistungshinweis und bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien relevant.

Für Händler und Onlineshop-Verantwortliche ist vor allem wichtig: Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantie sind zwei unterschiedliche Themen. Entsprechend müssen auch Hinweis und Label sauber getrennt betrachtet werden.

Illustration zum EU-Gewährleistungshinweis und GARAN-Label ab 2026 für Onlineshops und Händler.

Warum das Thema für Onlineshops wichtig wird

Onlineshops verkaufen nicht nur Produkte. Sie bilden Vertragsinformationen, Verbraucherrechte, Produktdaten, Bestellprozesse und E-Mail-Kommunikation technisch ab. Wenn sich Informationspflichten ändern, betrifft das deshalb nicht nur Rechtstexte, sondern auch die technische Darstellung im Shop.

Beim neuen EU-Gewährleistungshinweis und dem GARAN-Label geht es genau um diese Schnittstelle aus rechtlicher Information und technischer Umsetzung. Händler sollten deshalb nicht nur prüfen, was rechtlich gilt, sondern auch, ob Hinweise und Labels im eigenen Shop tatsächlich sichtbar, vollständig und korrekt ausgegeben werden.

Besonders bei gewachsenen Shops, individuellen Templates, mehreren Verkaufskanälen oder angepassten Bestellbestätigungen kann die Umsetzung mehr Aufwand verursachen, als es auf den ersten Blick wirkt.

Gesetzlicher Gewährleistungshinweis

Allgemeiner Hinweis auf gesetzliche Verbraucherrechte. Er ist keine freiwillige Garantie und nicht produktindividuell zu verstehen.

GARAN-Label

Produktbezogenes Label für bestimmte freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantien des Herstellers, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gewährleistung ist nicht Garantie

Der wichtigste Punkt ist die saubere Unterscheidung: Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie sind nicht dasselbe.

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Verbraucherrechte bei mangelhaften Waren. Sie ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben und ist nicht davon abhängig, ob ein Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Zusage. Sie kann zum Beispiel vom Hersteller kommen und bestimmte Eigenschaften, Haltbarkeit oder Leistungen über einen bestimmten Zeitraum zusichern.

Für Händler bedeutet das: Ein allgemeiner Hinweis auf gesetzliche Verbraucherrechte darf nicht mit einer produktbezogenen Garantieaussage vermischt werden.

Der neue EU-Gewährleistungshinweis

Der harmonisierte EU-Gewährleistungshinweis soll Verbraucher auf ihre gesetzlichen Rechte aufmerksam machen. Er informiert allgemein über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und dessen Mindestdauer.

Dieser Hinweis ist grundsätzlich nicht produktindividuell. Es geht also nicht darum, bei jedem einzelnen Produkt eine eigene Garantiezeit einzutragen oder Herstellerdaten zu pflegen.

Für Onlineshops ist deshalb vor allem die technische Frage wichtig, wo und wie dieser Hinweis sichtbar eingebunden wird. Je nach Shopsystem können Checkout, Informationsseiten, rechtliche Hinweise, Verkaufskanäle oder E-Mail-Vorlagen betroffen sein.

Was ist das GARAN-Label?

Das GARAN-Label betrifft eine andere Situation. Es geht um eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, also um eine freiwillige Garantie, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

Das Label ist nicht automatisch für jedes Produkt relevant. Es kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Der Hersteller bietet eine Haltbarkeitsgarantie an.
  • Die Garantie läuft länger als zwei Jahre.
  • Sie wird ohne zusätzliche Kosten angeboten.
  • Sie betrifft die gesamte Ware.
  • Dem Händler liegen die notwendigen Informationen des Herstellers vor.

Das GARAN-Label ist damit deutlich produktbezogener als der allgemeine Gewährleistungshinweis.

Warum diese Unterscheidung für Händler wichtig ist

In der Praxis kann schnell der Eindruck entstehen, dass künftig einfach überall ein neues Gewährleistungslabel eingebunden werden muss. So einfach ist es nicht.

Der allgemeine Gewährleistungshinweis betrifft gesetzliche Rechte. Das GARAN-Label betrifft bestimmte freiwillige Garantien des Herstellers. Diese Unterscheidung wirkt sich direkt auf Inhalte, Produktdaten und technische Ausgabe im Shop aus.

Der Gewährleistungshinweis kann eher als allgemeine Verbraucherinformation betrachtet werden. Das GARAN-Label ist dagegen an konkrete Produkte und deren Garantiedaten gebunden.

Praxischeck

Was Händler bis September 2026 prüfen sollten

Die Umsetzung sollte nicht erst kurz vor dem Stichtag geprüft werden. Entscheidend ist, was im konkreten Shop tatsächlich angezeigt wird.

  • Wird physische Ware an Verbraucher verkauft?
  • Gibt es Produkte mit freiwilliger Haltbarkeitsgarantie des Herstellers?
  • Sind Herstellerinformationen, Garantiedauer und Produktdaten vollständig gepflegt?
  • Wird der gesetzliche Gewährleistungshinweis im Shop sichtbar ausgegeben?
  • Wurden Checkout, mobile Darstellung und Bestellbestätigungs-E-Mails getestet?

Typische Fehler bei der Umsetzung

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass das GARAN-Label ein allgemeines Pflichtlabel für jedes Produkt sei. Das ist nicht der Fall.

Ein weiterer Fehler ist, freiwillige Garantie und gesetzliche Gewährleistung sprachlich oder technisch gleichzusetzen. Auch das ist fachlich problematisch.

Problematisch kann außerdem sein, dass Händler nur das Shopsystem aktualisieren, aber nicht prüfen, ob die Darstellung im eigenen Shop wirklich sichtbar und vollständig ist.

  • Der Hinweis ist im System vorhanden, wird aber im Template nicht ausgegeben.
  • Das Label ist technisch vorbereitet, erscheint aber wegen fehlender Produktdaten nicht.
  • Individuelle Checkout-Erweiterungen verändern die vorgesehene Ausgabe.
  • Bestellbestätigungs-E-Mails wurden früher angepasst und enthalten neue Hinweise nicht automatisch.
  • Mehrsprachige Verkaufskanäle oder mobile Darstellungen wurden nicht geprüft.

Technische Umsetzung ist keine Rechtsberatung

Bei diesem Thema treffen Technik und Recht direkt aufeinander. Die technische Aufgabe besteht darin, Hinweise, Labels, Produktdaten und Vorlagen korrekt im Shop abzubilden.

Die rechtliche Bewertung, ob eine konkrete Platzierung, Formulierung oder Produktauswahl ausreichend ist, sollte dagegen durch fachkundige Rechtsberatung erfolgen.

Das gilt besonders bei Fragen, welche Produkte ein GARAN-Label benötigen, wie Garantieangaben formuliert werden dürfen und ob die konkrete Platzierung im eigenen Shop ausreichend ist.

Shopware Hinweis

Shopware 6.7.14 bringt die technische Grundlage mit

Für Shopware-Händler ist wichtig: Shopware hat die technische Unterstützung für den EU-Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label grundsätzlich mit Version 6.7.14 eingeführt.

Shopware unterstützt den gesetzlichen Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label nativ seit Shopware 6.7.14.0. Die Version 6.7.14.1 enthält diese Funktionen entsprechend ebenfalls.

Das bedeutet aber nicht, dass jeder individuelle Shop nach einem Update automatisch vollständig geprüft ist. Besonders bei eigenen Themes, überschriebenen Checkout-Templates, One-Page-Checkout-Erweiterungen oder angepassten E-Mail-Vorlagen sollte die tatsächliche Ausgabe kontrolliert werden.

Für Shopware-Shops ist deshalb nach dem Update ein technischer Funktionstest sinnvoll: Checkout, Produktdaten, Warenkorb, Bestellbestätigung, E-Mail-Vorlagen und mobile Darstellung sollten gezielt geprüft werden.

Was Onlineshops jetzt vorbereiten sollten

Auch wenn der Stichtag erst der 27. September 2026 ist, sollten Händler rechtzeitig beginnen. Besonders bei größeren Shops, mehreren Verkaufskanälen oder individuellen technischen Anpassungen ist ein strukturierter Vorlauf sinnvoll.

Zuerst sollten Sortiment und Herstellerinformationen geprüft werden. Danach folgt die technische Prüfung des Shopsystems, der Templates, des Checkouts und der E-Mail-Vorlagen. Anschließend sollte die tatsächliche Ausgabe im Frontend getestet werden.

So lässt sich vermeiden, dass kurz vor dem Stichtag unklare Produktdaten, veraltete Vorlagen oder nicht getestete Shopbereiche auffallen.

FAQ zum EU-Gewährleistungshinweis und GARAN-Label

Ab wann gelten die neuen Vorgaben?

Die neuen Vorgaben werden ab dem 27. September 2026 relevant. Händler sollten die technische und rechtliche Umsetzung rechtzeitig vor diesem Datum prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft gesetzliche Verbraucherrechte bei mangelhaften Waren. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage, häufig durch den Hersteller.

Ist das GARAN-Label für jedes Produkt notwendig?

Nein. Das GARAN-Label betrifft bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien des Herstellers. Es ist kein allgemeines Pflichtlabel für jedes Produkt.

Reicht ein Shopsystem-Update aus?

Nicht unbedingt. Ein Update kann die technische Grundlage schaffen. Trotzdem muss geprüft werden, ob Hinweise und Labels im konkreten Shop tatsächlich sichtbar und korrekt ausgegeben werden.

Was gilt für Shopware?

Shopware bringt die technische Unterstützung grundsätzlich seit Version 6.7.14 mit. Individuelle Themes, Checkout-Anpassungen und angepasste E-Mail-Vorlagen sollten nach dem Update trotzdem geprüft werden.

Fazit

Der neue EU-Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label sind mehr als eine kleine Designanpassung im Onlineshop.

Händler müssen verstehen, dass gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Haltbarkeitsgarantie unterschiedliche Themen sind. Der allgemeine Gewährleistungshinweis informiert über Verbraucherrechte. Das GARAN-Label betrifft dagegen bestimmte Produkte mit einer freiwilligen Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren.

Für Onlineshops bedeutet das: Die technische Umsetzung sollte frühzeitig geprüft werden. Besonders individuelle Templates, Checkout-Anpassungen, Produktdaten und Bestellbestätigungen verdienen Aufmerksamkeit.

Wenn du prüfen möchtest, ob dein Onlineshop technisch auf die neuen Anforderungen vorbereitet ist, unterstützen wir dich bei der technischen Analyse, Umsetzung und Kontrolle der Darstellung. Dafür kannst du direkt ein Erstgespräch buchen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Prüfung des eigenen Sortiments, der konkreten Platzierung und der verwendeten Formulierungen sollte durch eine qualifizierte Rechtsberatung erfolgen.

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